Wann ist der Kaufpreis einer gebrauchten Küche fällig?

6 Antworten

Da gibt es keine Rechtslage, denn es herrscht Vertragsfreiheit.

Natürlich wünschen sich beide Seiten Sicherheit. Wenn Du am 1.7. den restlichen Betrag nicht zahlst, hat der Verkäufer eben nicht die Chance, seine Küche einfach mitzunehmen. Wenn z.B. am 1.7. der Herd nicht mehr funktioniert, hast Du das Problem, Geld erstattet zu bekommen.

In der Praxis muss man sich irgendwie einigen. Ein Treuhandkonto wäre doch wohl übertrieben.

Vielleicht einigt Ihr Euch auf eine kleinere Einbehaltung.

Jetzt hast Du den Mietvertrag, die sollen Ihren alten Krempel mitnehmen und keine Forderungen stellen .

Ich würde gar nichts anzahlen und den Preis bei Mängeln verhandeln .

Das ist reine Verhandlungssache. Entweder ihr einigt euch irgendwie oder es kommt halt nicht zum Kuechenkauf und der Mieter muss sie beim Auszug mitnehmen oder entsorgen.

Auf keinen Fall komplett zahlen. Wenn die Mieter die Wohnung nicht räumen, stehst du ohne Geld, Küche und Wohnung da. Ich persönlich würde aufgrund dieser Unsicherheit gar nichts anzahlen, sondern komplett bei Übergabe.

Als Vormieter will ich mein Geld eher 10 Tage vor Übergabe. Denn das mitnehmen der Küche muss geplant werden. Ansonsten renn ich am Ende meinem Geld hinterher.

Natürlich sollte geregelt werden, was passiert, sollte noch etwas kaputt gehen.