Finderlohn für zurückgegebenen Geldbeutel?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um mal das BGB zu zitieren (§ 971)

"Der Finder kann vom Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen". D.h. Bis 500 Euro bekommt der Finder 5% alles was drüber ist 3%.

wenn der Besitzer wirklich nicht zahlen will, kannst du dir deinen "Lohn" sogar einklagen!

In deinem Fall ist bestimmt ein Finderlohn zu zahlen. Und wer sich so verhält, der sollte knallhart auf diesen Lohn in Anspruch genommen werden.