Kann ich auf Überweisung bestehen, wenn Kunde nur in bar zahlen will?

3 Antworten

Sie hat einen Anspruch auf Zahlung des Rechnungsbetrags. Sie könnte - wenn das in ihren AGB steht - für Barzahlungen eine Gebühr verlangen oder auch diese nur bis zu einer gewissen Höhe zulassen. Sie könnte den Kunden auch mit zur Bank schleppen und ihn dort auf ihr Konto bar einzahlen lassen. Erst Beträge ab 15.000 EUR sollten mit Vorsicht zu geniessen sein, da hier lt. Geldwäschegesetz eine Meldepflicht besteht.

Wenn nicht schon bei Abschluss des Vertrages (in den AGB oder sonstwo) Überweisung vereinbart war, ist sie zur Annahme des Geldes verpflichtet.

Wenn sie also nichts in der Richtung vorweisen kann, muss sie das Geld annehmen und kann nicht auf eine Überweisung bestehen.

Bei solchen Beträgen ist Bargeldzahlung so ungewöhnlich, dass man nach den Motiven fragen muss. Wenn der Kunde nicht persönlich bekannt ist, besteht der Verdacht, dass er mit Falschgeld bezahlt, d.h. genau prüfen, im Zweifel auf das Geschäft verzichten. Auch bei echtem Geld ist Vorsicht angeraten, damit man nicht in unerlaubte Geldwäsche hinein gezogen wird, z.B. wenn der Kunde ein Rauschgiftdealer ist. Deine Nachbarin kann vielleicht nicht auf Überweisung bestehen, sie kann und sollte aber das ganze Geschäft ablehnen, wenn ihr die Sache nicht koscher vorkommt.