Fälschlicherweise Kreditkarte gesperrt. Welche Ansprüche hat man?

2 Antworten

Du wirst ja wohl hoffentlich nicht mit nur einer Kreditkarte ins Ausland gereist sein. Nimm halt eine andere oder die EC-Karte (funktioniert meist auch im außereuropäischen Ausland). Wenn dafür höhere Gebühren anfallen, kannst du diese bei der Bank als Schadensersatz geltend machen.

Notfalls lassen dir von deinem Mann über Moneygram oder Western Union Bargeld schicken. Auch die Gebühren dafür sind schadensersatzpflichtig.

Du solltest allerdings nachweisen können, dass dein Mann die richtige Karte sperren lassen hat und die AGBen der Bank durchlesen. Möglich, dass nicht nur die Karte, sondern das ganze Konto gesperrt wird.

Solltest Du durch die Sperre finanzielle Schäden haben, kannst und darfst Du das der Bank in Rechnung stellen.

Ist denn Auszuschließen, dass nicht Dein Mann den Fehler gemacht hat?

Handelt es sich denn um getrennte Kreditkarten, kann man nur eine sperren oder gehören die zusammen?