Fälschlicherweise Kreditkarte gesperrt. Welche Ansprüche hat man?
Hallo zusammen,
vor 3 Tage musste ich - im Ausland - feststellen, daß meine Kreditkarte nicht mehr funktioniert. Habe bei der Bank angerufen und mir wurde gesagt, ich hätte sie ja schließlich als verloren gemeldet und daher hätten sie sie gesperrt.
es stellte sich heraus, daß mein Mann seine Karte als verloren gemeldet hat und die Bank hat fälschlicherweise meine gesperrt. Nun sitze ich ohne Bargeld und neue Kreditkarte im Ausland, da die „neue“ zu mir nach Hause geschickt wird. Weiß jemanden, wie da die Ansprüche gegen die Bank sind?
2 Antworten
Du wirst ja wohl hoffentlich nicht mit nur einer Kreditkarte ins Ausland gereist sein. Nimm halt eine andere oder die EC-Karte (funktioniert meist auch im außereuropäischen Ausland). Wenn dafür höhere Gebühren anfallen, kannst du diese bei der Bank als Schadensersatz geltend machen.
Notfalls lassen dir von deinem Mann über Moneygram oder Western Union Bargeld schicken. Auch die Gebühren dafür sind schadensersatzpflichtig.
Du solltest allerdings nachweisen können, dass dein Mann die richtige Karte sperren lassen hat und die AGBen der Bank durchlesen. Möglich, dass nicht nur die Karte, sondern das ganze Konto gesperrt wird.
Solltest Du durch die Sperre finanzielle Schäden haben, kannst und darfst Du das der Bank in Rechnung stellen.
Ist denn Auszuschließen, dass nicht Dein Mann den Fehler gemacht hat?
Handelt es sich denn um getrennte Kreditkarten, kann man nur eine sperren oder gehören die zusammen?