Keller Raum Mit Gas- und wasseruhren?

4 Antworten

Ohne mietvertragliche Regelung ist euch überhaupt kein Kellerraum vermietet. Bestenfalls geduldet unentgeltich zum Gebrauch überlassen.

Ausgehend von dieser Rechtskage sehe ich zwei Möglichkeiten: Der Keller wäre teilbar und ihr schaftt auf eure Kosten einen verschließbaren Verschlag mit Tür an, der jederzeit Zugang zu den Uhren ermöglicht oder man einigt sich mit der Mietergemeinschaft auf regelmäßige Ablesetermine und kann den gesamten Keller mit abschließbarer Tür versehen.

Was das beim EInzug so, dann ja. Wenn es keine Tür gibt ist das kaum dein Keller? Was steht denn im Mietvertrag

Das war schon immer so. Der Keller Raum gehört zur unserer Wohnung . Wir haben kein Mietvertrag

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@KarinM

Die Wohnungen sind Anfang der 90 Jahre umgebaut worden , die Keller Räume sind nicht geändert worden. Wir wohnen seid dem Umbau der Wohnungen in dem Haus und waren die ersten Mieter. Die anderen 2 Wohnungen sind danach umgebaut worden. Seid 2,5 Jahren haben wir Mieter im Haus die uns anderen Mietern Probleme machen. Er schaut fast jeden Tag nach seiner Wasseruhr. Soweit ich weiß muss ich den Zugang nur im notfall gewähren und nicht jeden Tag dulden.

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@Kuchenfee
Es gibt keine Tür zu diesem Keller Raum.

Wie willst du das verhindern. Ich wüsste keine Regel die den Zugang zu Wasser Uhr an nur einem Tag erlaubt, wenn diese frei zugängig ist.
Lass ihn doch

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@Kuchenfee

Noch einmal: Wenn euch mietvertraglich kein bestimmter Keller zugewiesen und nur damit mitvermietet wurde, ist euch lediglich irgend ein Kellerabteil stilschweigend oder konludent zum unentgeltlichen Gebrauch überlassen.

Gewohnheitsrecht oder mündliche Abmachungen haben da keinerlei Relevanz.

Hier dürft ihr eigenmächtig nicht den Zugang zu den Gas-und Wasseruhren abschliessen. Grund: An den Gaszählern befindet sich ein Absperrhahn, der bei Gefahr oder Wartung der Anschlüsse des Mieters jederzeit von ihm betätigt können werden muss, etwa wenn er Gas in der Wohnung riecht.

Entweder gebt ihr jedem Mieter einen Schlüssel, was ja widersinnig wäre, oder ihr montiert außen einen Notschlüsselkasten mit Scheibe und regelt verbindlich, regelmäßig unter Aufsicht Ablesungen der Zählerstände vornehmen lassen zu können.

Diese Vereinbarung wäre aber übereinstimmend mit allen Mietern und dem Vermieter zu treffen, der eutre vollständige Kostetragung bedingen dürfte.

Andernfalls bleibt es bei dem bisherigen Zustand, so man den Keller nicht durch einen Bretterverschlag mit Tür derart teilen könnte, das der Zugang zu den Zählern und Sperrhähnen jederzeit gewahrt bliebe.

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Kein Mietvertrag? Woraus begründet sich dann Euer Anspruch auf diesen Kellerraum?

Diese Uhren können nur mit ergeblichen Aufwand verlegt werden. Vielleicht ist Euer Vermieter einverstanden eine Kellertüre anzubringen. Kostet ja kaum etwas.