Entnahmegewinn bei unentgeltlicher Überlassung von landwirtschaftlichen Flächen?
Meine Eltern haben meinen Geschwistern und mir im Mäerz 2016 landwirtschaftliche Flächen, die aktuell noch verpachtet sind, unentgeltlich überlassen. Eine Fläche wird nun Bauerwartungsland, mein Anteil ist ca. 1000 m2 groß, und ich plane, evtl. im nächsten Jahr zu bauen. Mein Vater ist nach der Überlassung verstorben, die Verpachtung läuft weiter. Da ich keine Landwirtschaft führe, muss ich in diesem Fall einen Entnahmegewinn aus der Landwirtschaft meines Vaters versteuern bzw. mit welchen steuerlichen Belastungen habe ich zu rechnen?
1 Antwort
Das kann man nach dem Sachverhalt nicht beantworten.
Hat Euer Vater jedem ein Stück Land geschenkt, oder hat er Euch die Flächen insgesamt überlassen?
Fragt mal die landwirtschaftliche Buchstelle, die die Erklärung für Euren Vater gemacht hat.
Es könnte sein, das die Betreibsaufgabe durch den Vater erfolgt ist, als er Euch das Land übertrug und die Verpachtung dann bei Euch nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind/waren.
Aber selbst wenn ihr eine Landwirtschaft übernommen habt, wird es schwierig etwas vorauszusagen in Sachen Steuerbelastung, weil Landwirtschaft spezielle Regelungen hat.