Energiezuschuss im September 2022, habe ich Anspruch?

3 Antworten

Anspruch hast Du auf jeden Fall. Ohne Arbeitgeber am 1.9.22 bekämst Du die Energiepauschale über die Steuererklärung.

Wenn Du am 31.8.22 eine duale Ausbildung beginnst, hast Du ja am Stichtag 1.9.22 einen Arbeitgeber, der die Pauschale dann wohl mit dem Lohn Ende September auszahlen wird.

Bei schulischer Ausbildung musst Du eben die Steuererklärung bzw. den Bescheid abwarten.

Wovon lebst Du ab dem 31.8./01.09. ?

Dein Sachverhalt ist nicht nachvollziehbar für eine Antwort.

Wir wissen nur Das Deine jetzige Anstellung am 31. 08. 2022 endet.

Gesetzlich geregelt ist, das die Zuschuss mit dem Septembergehalt ausgezahlt wird und die Arbeitgeber sich das Geld mit der entsprechenden Lohnsteueranmeldung zurück holen können.

Aber ohne zu wissen, wie Du ab dem 01-. 09. Deinen Lebensunterhalt bestreitest, halte ich die Frage nicht für beantwortbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort! Ich wusste nicht, dass das eine Rolle spielt. Für diesen einen Monat beziehe ich ALG 1.

Grüße

edit: Meine Anstellung endet am 01.08.2022, die Ausbildung beginnt am 31.08.2022

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@einefragebit475

Aha. Für den August ALG I?

Da die Auszahlung mit dem September erfolgt, hatte ich gefragt, wovon Du ab 01.09.2022 lebst?

Aber um es kurz zu machen, wenn Du nicht komplette Angaben machen willst, dann lasse es.

Es reicht, wenn Du im September einen Minijob hast, dann wird auch der Zuschuss an Dich ausgezahlt.

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@wfwbinder

Ich dachte die Frage beantwortet sich, wenn ich schreibe, dass ich ab dem 31.08.22 eine Ausbildung starte. Ich bekomme dann ein Azubi-Gehalt ab dem 31.08.22. Für den 02.08.22 bis 30.08.22 beziehe ich ALG 1.

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@einefragebit475

Du hast zum 1.8. selbst gekündigt. Bist du da sicher, daß du für den August ALG1 bekommst.

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@Angelsiep

Naja von 02.08.2022 bis 30.08.2022, also während dieser „Pause“ beziehe ich ALG 1.

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@wfwbinder

Ich frag mich ja, wie die das mit den Minijobs machen wollen. Bekommt man die Energiepauschale dann doppelt, wenn man schon einen Hauptjob hat?

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@einefragebit475

Wir haben hier Fragen zu Ausbildungen unterschiedlichster Art, z.T. schulische Ausbildungen, zum Teil Ausbildungen, die bezahlt werden müssen und zum Teil Ausbildungen mit Ausbildungsvergütung. Da Du nicht geschrieben hattest, "ich bin ab 01. 09. in einer Ausbildung zum ..... Mit einer Ausbildungsvergütung," war es einer der Gründe warum ich schrieb, dass es ein unvollständiger Sachverhalt ist.

Aber damit ist es doch klar, Du bist im September in einer Anstellung als Auszubildende und damit bekommst Du den Zuschuss mit der Ausbildungsvergütung.

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@Andri123
Bekommt man die Energiepauschale dann doppelt, wenn man schon einen Hauptjob hat?

Bestimmt nicht. Aber wir werden uns erst mit den genauen Vorschriften befassen, wenn von unserem Rechenzentrum die genauen Anweisungen kommen, wie zu schlüsseln ist.

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Hallo,

Da muss ich dich glaube ich enttäuschen, da es überall zu lesen war, da Arbeitsverhältnisses nicht berücksichtigt werden die im August geschlossen werden. Da gilt die Energiepauschale nicht. Aber gerne beim Amt nachfragen.