Elternbeirat und Stellvertreter aus anderer Gruppe?

1 Antwort

Der Sinn von Elternvertretern ist, dass diese Eltern der Kinder aus der vertretenen Gruppe sind. Egal ob das nun Kindergartengruppen, Gruppen in einer Gesamtschule oder Deutschkursgruppen in der Kursstufe sind - es können nur Eltern von Kindern gewählt werden, die auch zur vertretenen Gruppe gehören.

In Zweifelsfall gibt es keine Stellvertretung oder in manchen Extremfällen (wenn das eine wirklich lasche Elternschar ist) sogar überhaupt keine Elternvertreter. Es gibt hierzu keine Verpflichtung. Es handelt sich um eine Interessensvertretung der Eltern, die das Recht haben, eine solche Möglichkeit nicht wahrzunehmen.