Einmal-Auszahlung bei unbezahltem Praktikum?

2 Antworten

Ob Du etwas zu versteuern hast, kommt darauf an, ob Deu mit Deinen Gesamt einnahmen 2023 über den Grundfreibetrag kommst.

Wenn ja,wäre es Arbeitslohn im Ausland. Also mache Dir diese Gedanken, wenn Du im Januar erstellst, weil Du in den letzten Monaten diesen Jahres Lohnsteuerabzug hast udn sich eine Erklärung für Dich lohnt, oder weil Du einen Verlust hast und den Vortragen möchtest.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn man das im Ausland unter Umständen in bar erhält, dann würde ich persönlich gar nichts machen.

Wird das auf dein Konto überwiesen, dann bedenke bitte, dass es hier in Deutschland einen Grundfreibetrag von um und bei 11.000 Euro im Jahr gibt. Hierauf wird keine Einkommsteuer berechnet.

Christine19 
Fragesteller
 08.06.2023, 16:14

Ich bekomme es aufs Konto und wie gesagt sind es nur in etwa 500€ ...

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