Einmal-Auszahlung bei unbezahltem Praktikum?
Ich mache aktuell ein Post-graduate Praktikum (quasi nach dem Studium) im Ausland. Das Praktikum ist unbezahlt und ich erhalte ein Erasmus Stipendium. Nach Rücksprache mit meiner Beteurin hier, habe ich dieses Prakitkum nun verlängert und erhalte für den letzen Monat keine Unterstützung von Erasmus. Um das auszugleichen, werde ich von der Universität hier bzw von dem Start-up eine Einmal-Gehaltszahlung erhalten (ca.500€) jetzt weiß ich allerdings nicht wie das ganze in Deutschland versteuert wird (weil ich ja da immer ncoh angemeldet bin) oder welche Regelungen es da zu beachten gilt.
Wie sieht das ganze denn in Deutschland aus, wenn man ein unbezahltes Prakitkum macht und dann eine "Einmazahlung" erhält quasi als Dankeschön erhält? Gibt es dazu Dokumente oder ähnliches?
2 Antworten
Ob Du etwas zu versteuern hast, kommt darauf an, ob Deu mit Deinen Gesamt einnahmen 2023 über den Grundfreibetrag kommst.
Wenn ja,wäre es Arbeitslohn im Ausland. Also mache Dir diese Gedanken, wenn Du im Januar erstellst, weil Du in den letzten Monaten diesen Jahres Lohnsteuerabzug hast udn sich eine Erklärung für Dich lohnt, oder weil Du einen Verlust hast und den Vortragen möchtest.
Wenn man das im Ausland unter Umständen in bar erhält, dann würde ich persönlich gar nichts machen.
Wird das auf dein Konto überwiesen, dann bedenke bitte, dass es hier in Deutschland einen Grundfreibetrag von um und bei 11.000 Euro im Jahr gibt. Hierauf wird keine Einkommsteuer berechnet.
Ich bekomme es aufs Konto und wie gesagt sind es nur in etwa 500€ ...