Einkommensnachweis des Mitbewohners vom Sozialamt angefordert?

1 Antwort

Partner von Leistungsempfängern, die selbst nicht im Leistungsbezug(? Alg2) stehen, müssen gem. § 60 Abs. 4 SGB II nur wahrheitsgemäße Auskunft über ihr Einkommen erteilen, dies aber nicht nachweisen. ‼️