Einkommensnachweis des Mitbewohners vom Sozialamt angefordert?
Darf das Sozialamt einen Einkommensnachweis (der letzten drei Monate) des Mitbewohners anfordern bzw. die Bewilligung der Grundsicherung des Antragstellers von diesem Einkommensnachweis abhängig machen?
1 Antwort
Partner von Leistungsempfängern, die selbst nicht im Leistungsbezug(? Alg2) stehen, müssen gem. § 60 Abs. 4 SGB II nur wahrheitsgemäße Auskunft über ihr Einkommen erteilen, dies aber nicht nachweisen. ‼️