Dürfen Sonderzahlungen auf ein P-Konto gepfändet werden! Es handelt sich um Geld meines Chefs für Material ,das auch so deklariert wurde?

1 Antwort

Hallo,

grundsätzlich wird alles gepfändet was den Pfändungsschutz vom P-Konto ( ab 01.07.2015 sind es 1.073,88 Euro je Kalendermonat) übersteigt. Nur Unterhaltszahlungen, Kindergeld oder andere soziale Leistungen werden auf Antrag durch das P-Konto zusätzlich geschützt.

Das Gericht/ Behörde kann auf Antrag einen zusätzlichen pfändungsfreien Betrag festsetzen. Ob in diesem Fall machbar erscheint eher fraglich, im Nachhinein sogar unmöglich.

Diese Zahlung hätte eben nicht über dieses P-Konto laufen dürfen :-(

Google mal " P Konto/ Sonderzahlung "

Gruß !