Diebstahl aus Garage auch durch Hausratversicherung abgedeckt?

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Damit die Versicherung in einem solchen Fall zahlt, muss es anscheinend eine Überwachsungsmöglichkeit geben. Soll heißen, die Garage sollte möglichst in Sicht-bzw. Hörweite der Wohnung sein. Ansonsten würde ich sagen, dass sich die Versicherung quer stellen und die Zahlung verweigern könnte. Vielleicht huilft dir die Information auf dieser Seite http://www.finanzen-infoport.de/details.php/9831

Normalerweise muss man angeben, ob die Garage sich in Wohnungsnähe befindet oder nicht. Wenn das nicht der Fall war, sind Dinge mitversichert, die nachweislich in der Garage eingeschlossen waren. Mit einem Zeugen wärst Du also evt. auf der sicheren Seite.