Darf das Urlaubsgeld gekürzt werden?

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Da hast weiterhin einen Anspruch auf Urlaubsgeld, da der Anspruch für dich im Anstellungsvertrag begründet wird. Jedoch wird eine Kürzung, wenn nicht sogar ein kompletter Ausschluss möglich sein, wenn es die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes gebieten. Dann müssen aber alle von der Kürzung betroffen sein, was du ebenfalls vorgegeben hattest.

Ist der Betrieb Tarifgebunden, also im arbeitgeberverband?

Sind diese Leistungen im Anstellungsvertrag vereinbart?

Wenn es im Tarifvertrag steht, dann muss der Betriebsrat zustimmen. Wenn es in den einzelnen Anstellungsverträgen steht, wäre es eine Änderungskündigung.

Auf jeden Fall dürfte Ärger programmiert sein.