Darf die Vollkasko Leistung kürzen bei überfahrenem Stoppschild?
Ich habe ein Stoppschild übersehen und habe dadurch einen Unfall verursacht. Jetzt weigert sich die Vollkasko, den Schaden an meinem Fahrzeug voll zu übernehmen und will die Schadenssumme um 25 % kürzen. Darf sie das so einfach?
3 Antworten
Berlin (ddp.djn). Kaskoversicherungen dürfen ihre Leistungen kürzen, wenn der versicherte Autobesitzer den Schaden an seinem Fahrzeug grob fahrlässig mit verschuldet hat.
Versicherer dürfen laut «Finanztest» ihre Leistungen um 50 Prozent kürzen, wenn eine rote Ampel missachtet wurde. Bei überfahrenem Stoppschild darf die Versicherung 25 Prozent abziehen. Bei Fahrten unter Alkohol werde je nach Promillezahl entschieden. Zwischen 0,3 und 0,5 Promille gebe es keine
http://www.business-wissen.de/ratgeber/wann-versicherer-ihre-leistungen-kuerzen-duerfen/
würde hier einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen..Schau aber vorher nochmal in deinen Versicherungsvertrag wg.. den Bedingungen die die Vollkasko betrifft.
Stoppschild überfahren ist grobe Fahrlssigkeit.
Eine Kürzung ist da schon möglich.