Darf mein Arbeitgeber mein Bruttogehalt kürzen weil sich meine Steuerklasse von1 auf 3 geändert hat

4 Antworten

Gehaltskürzungen darf er nur mit Zustimmung eines Betriebsrates - falls vorhanden - oder durch Aussprechen einer Änderungskündigung durchführen. Wobei eine Steuerklassenänderung wohl von keinem Arbeitsgericht für eine gehaltskürzung anerkannt wird.

Gegenfrage - hätte er Dir auch Dein Gehalt gekürzt, wenn Du Dir Freibeträge hättest eintragen lassen? Bekommst Du dann automatisch wieder eine Gehaltserhöhung, wenn Du die Steuerkalsse IV bekommst?

Wenn er sich bei einem sachlichen Gespäch uneinsichtig zeigt von diesem Ansinnen abzulassen, dann bleibt Dir nur übrig, den Klageweg zu beschreiten.

hast du denn einen Vertrag, der dir ein Nettogehalt garantiert? Vermutlich nicht. Was dein Arbeitgeber macht, ist Quatsch. Den würde ich klar darauf hinweisen, dass er das SOFORT zu ändern hat. Du kannst natürlich auch die Steuerklasse ändern auf die V, dann müsste er nach seiner Logik das Bruttogehalt auch anpassen, dass wieder 1.500 netto rauskommen - dieses mal in deinem Sinne.

Ist das ein öffentlicher Arbeitgeber oder einer, der dem öffentlichen Dienst gleichgestellt ist (z.B. Fraunhofer)?

Betrachte Deine Gehaltsabrechnung mal genau. Woraus setzt sich das Bruttogehalt zusammen? Gibt es hier womöglich den Wegfall eines Zuschlags, um die Doppelzahlung an Dich und Deine Frau zu vermeiden?

Ansonsten: das ist natürlich Nonsense. Die Steuerklasse darf keinen Einfluss auf das Bruttogehalt haben.