Darf man als Mieter im Notfall selbst Handwerker beauftragen?

3 Antworten

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Das nennt man Geschäftsführung ohne Auftrag.

  • Ist keine eile geboten (Heizungsausfall, da kann ich den Vermieter anrufen. ist er nicht daheim kann ich es nach 2-3 Stunden nochmals versuchen.

  • Ist ein Rohr geplatzt und Wasser läuft aus, muss man sogar nach einem vergeblichen Anruf beim Vermieter sofort reagieren und einen Handwerker benachrichtigen, weil es im Sinne des Vermieters ist den Schaden gering zu halten.

Absolut korrekt. Man muss unterscheiden, ob Gefahr in Verzug ist. Dann muss auch der Mieter sofort handeln.

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Auch in solchen Fällen gilt, wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.

Außerdem ist der Begriff Notfall ziemlich subjektiv, das kommt schon sehr auf den Einzelfall an.

Beispiel : Ausfall der Heizung im Winter. Da ist es sicher zu empfehlen, das Warten und Reparieren dem Vermieter zu überlassen und nicht irgendjemand aus den gelben Seiten zu bestellen, - es passiert nichts durch den Vermieter -dafür könnte man auch die Miete entsprechend mindern, dazu gibt es viele Urteile.

Auf jeden Fall muss der Vermieter benachrichtigt werden. Also es muss nicht nur einmal angerufen werden, sondern schon mehrfach. Und: Es kommt natürlich darauf an, was passiert ist. Wenn sofortiger Handlungsbedarf erforderlich ist, weil sonst ein größerer Schaden entsteht, ist natürlich Eile geboten. Aber als Mieter muss man die Kosten auslegen und sie dann hinterher vom Vermieter zurückfordern. Man kann also nicht einfach als Rechnungsadresse die des Vermieters angeben. Außer, dieser hat sich damit einverstanden erklärt.