Gemischte Aufwendung von Privatkonto oder Geschäftskonto zahlen?
Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und habe ein getrenntes Privat- und Geschäftskonto.
Nicht buchführungspflichtig, da Kleinunternehmer.
Nun gibt es aber Ausgaben, die gleichzeitig privat und geschäftlich veranlasst sind,
z.B. eine Versicherung, die für beide Bereiche gilt oder ein Laptop usw.
Zahlt man diese besser vom Privat- oder vom Geschäftskonto?
Ich würde rein intuitiv sagen, vom Privatkonto.
Aber ich möchte natürlich vermeiden, dass ich mir damit zusätzliche Umstände mache.
Nicht dass ich dann meine private Kontobelege aufbewahren muss oder die Finanzbeamten Einblick in mein Privatkonto bekommen.
Hat da jemand eine Idee, wie man das am besten macht?
Vielen Dank!
3 Antworten
Nicht buchführungspflichtig, da Kleinunternehmer.
Wo ist denn hier die Verknüpfung miteinander? Die Buchführungspflicht hängt doch nicht von der Umsatzsteuer ab!
Zahlt man diese besser vom Privat- oder vom Geschäftskonto?
Ich glaube, das interessiert hier wohl nur einen einzigen Menschen. Dich.
Bei Gewerbetreibenden ist das eine der Möglichkeiten.
Aber am umsatzsteuerlichen Status hängt es trotzdem nicht.
Ich bin kein KU, obwohl ich nicht bilanziere - ein Arzt hingegen ist (meist) KU trotz hoher Umsätze. Und Oma Uschi, die 20 Wohnungen vermietet, ist auch KU.
ICh rate meinen Mandanten alles, was einen betrieblichen Bezug hat, auch vom Geschäftskonto zu zahlen.
Wir können das, was nicht abzugsfähig ist dann noch immer rauswerfen.
Hat einfach den Vorteil, dass man weniger Kontoauszüge durchsehen muss.
Der einzige Unterschied, der mir einfällt: Sollte es zu einer Betriebsprüfung kommen und du zahlst sowas vom Privatkonto, dann musst Du dieses ggf. dem Prüfer auch vorlegen. ICH würde daher vom Betriebskonto zahlen, darüber hinaus ist es aber egal.
In diesem Fall dürfte wohl die Vorlage des Versicherungsschein ausreichen. Auf dem steht ja drauf, welcher Schaden versichert ist und was die Versicherung dafür nimmt.
Und dass die Versicherung da sagt "Ach Jung', lass ma jut sein", darauf würde ich wohl nicht wetten wollen.
Ja, sollte man meinen - ich habe aber kürzlich andere Erfahrungen gemacht, auf die Vorlage der Auszüge wurde bestanden. Und die Versicherung war ja nur ein Beispiel.
Dann wollte das Finanzamt wahrscheinlich eine Geldverkehrsrechnung machen.
Dazu brauchen sie aber auf jeden Fall auch die privaten Konten, sonst hat das ja keinen Sinn.
Oder aber der Prüfer war nicht die hellste Kerze auf der Torte, sowas gibt's ja auch.
Ich meinte natürlich, dass ich nur EÜR machen muss und keine Bilanzierung. Die Grenze dafür hängt ja nach meinem Wissen schon am Umsatz und Gewinn