Besteht ein Kaufvertrag? Konsumentenschutzgesetz?

1 Antwort

Zeitung:

Nein! Erst an der Kasse kommt der Kaufvertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Wein:

Ja! Du möchtest einen Weißwein. Man bietet Dir aber einen Rotwein an. Damit bist Du einverstanden. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Kaufvertrag.

Zeitung: Aber hier gibt es ja keine Kassa. Es ist kein Kaufvertrag, wenn ich mir die Zeitung nehme und das Geld einwerfe?

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@Rimsi

Dann schreibe das doch bitte gleich richtig/ausführlich in die Frage!

Ja, mit dem Entnehmen und Bezahlen kommt der Kaufvertrag zustande.

Und auch der Geldschlitz ist nichts anderes als eine Kasse!

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@Rimsi

Wenn Du so öffentliche Zeitungsboxen nimmst, wo man Geld einwirft und dann eine Zeitung entnehmen kann, ist auch hier ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Die Dinger sind sehr selten und weitgehend unbekannt. Letztlich ist das aber nichts anderes als ein Getränkeautomat für Zeitungen.

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