Beschlussvorbereitungen?

1 Antwort

Natürlich könnte man den Rechtsweg beschreiten und auf einen Satzungsverstoß mit einer einstweiligen Anordnung bis zum Hauptverfahren die Beschlüsse stoppen.

Nur - willst du weiterhin gute Nachbarschaft zu deinen Gartenfreunden pflegen oder zukünftig wie eine Person non grata behandelt werden?

Also, wenn es nicht um existentielle Dinge geht, sollte die Faust in der Tasche reichen.