Beschlussvorbereitungen?
Muss eine Beschlussvorlage im genauen Text und endgültigen Fassung der Einladung zur Vollversammlung eines Gartenvereins beiliegen?
Im vorliegenden Fall hat der Vorstand in der Einladung zur Vollversammlung zwar den allgemeinen Willen verschiedener Änderungen durch Beschlüsse hingewiesen aber keine konkreten Angaben wie Laufzeit, Ort oder genaue Beschreibung und Grund der Massnahmen. Einige Diskussionsargumente der Mitglieder wurden nicht beachtet. Trotz Hinweis auf die"Nicht Einhaltung des Verreinsrechts" wurde eine Abstimmung eingeleitet und ausgeführt.
1 Antwort
Natürlich könnte man den Rechtsweg beschreiten und auf einen Satzungsverstoß mit einer einstweiligen Anordnung bis zum Hauptverfahren die Beschlüsse stoppen.
Nur - willst du weiterhin gute Nachbarschaft zu deinen Gartenfreunden pflegen oder zukünftig wie eine Person non grata behandelt werden?
Also, wenn es nicht um existentielle Dinge geht, sollte die Faust in der Tasche reichen.