Kind auf der Lohnsteuer-Karte bei geteiltem Sorgerecht?

2 Antworten

Da Kinder biologisch zu je 50 % aus Papa und Mama bestehen, trägt jedes Elternteil ein halbes Kind auf der Anlage Kind ein, vorausgesetzt Papa zahlt mindestens 75 % des verpflichteten Unterhalts.

Papa trägt auch das halbe Kindergeld auf der Anlage Kind ein.

Danke für die Antwort. Er zahlt natürlich Unterhalt, aber das mit dem Kindergeld verstehe ich nicht? Warum sollte er das angeben? Er bekommt ja nichts?

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@Jillaroo86

Er zahlt aber das halbe fiktive Kindergeld weniger als Unterhalt.

Oder anders ausgedrückt: er müsste sonst die Hälfte des Kindergelds zusätzlich als Unterhalt zahlen.

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@Petz1900

Tut mir leid, aber ich verstehe das immer noch nicht so ganz. Er bezahlt 260€ für eine 4 jährige, bei einem Netto Einkommen von knapp 1400€.

Sie bezieht doch das Kindergeld in voller Höhe?

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@Jillaroo86

Deswegen bekommt sie ja auch weniger Unterhalt vom Papa.

Das ist in der Düsseldorfer Tabelle schon eingearbeitet.

 

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Bei 1.400 netto zahlt man laut Düsseldorfer Tabelle 342 Euro an Unterhalt. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes macht das dann 246 Euro.

Mir ist nicht ganz klar, wie die 260 Euro zustande kommen. Hat der Kindsvater schon mal mehr verdient? In der nächsthöheren Stufe der Tabelle macht das 342 / 264 Euro aus.

Das Kind auf der Steuerkarte bringt nicht allzuviel, lediglich bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solis. Das kann man sich eigentlich sparen und genausogut später bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.