Bekomme Fahrtkostenzuschuss - kann ich trotzdem volle Kilometerzahl bei Kilometerpauschale angeben?

2 Antworten

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Heute früh gab es im Morgenmagazin der ARD eine solche Frage, die der "Experte" aber falsch beantwortet hatte.

Richtig ist, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf jeden Fall weiterhin mit der Entfernungspauschale abgegolten werden (bis dahin hatte der "Experte" recht).

Aber die vom Arbeitgeber erstatteten Kosten werden gegen die Werbungskosten natürlich aufgerechnet, da gibt es auch ein Feld für in der Anlage N.

Zahlt der AG mehr als die Entfernungspauschale (oder die tatsächlich nachgewiesenen Fahrtkosten), so ist der Mehrbetrag als Arbeitslohn zu versteuern.

klar, aber vergißt nicht die Erstattung von deinem Arbeitgeber auch einzutragen!!! Die müsste auch auf der ETIN-Bescheinigung mit ausgewiesen sein!