Bei Dachsanierung ist ein Wasserschaden entstanden wer haftet?

2 Antworten

Das sind Fragen die Dir allenfalls in einem Forum von Dachdeckern beantwortet werden können, sofern es so etwas gibt.

Selbst da müßte man aber Vorsicht walten lassen. Man weiß nämlich nichts über die Qualifikation des Users.

Dir bleibt nichts anderes als einen Sachverständigen zu beauftragen. Das sollte man klugerweise im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens machen. Dann nämlich könnte das Gutachten später gerichtlich verwendet werden. Privatgutachten dagegen gelten als Parteiäußerung.

Wenn die Werkleistung mangelhaft war, wofür ja nun einiges spricht, wäre es ein großer Fehler die Rechnung zu bezahlen. Anschließend nämlich rennst Du Deinem Geld für die Nachbesserung hinterher. Wenn der Dachdecker gar Pleite geht siehst Du Dein Geld NIEMALS wieder.

Sofern Du keine passende Rechtsschutzversicherung hast mußt Du natürlich wegen aller Kosten in Vorleistung treten. Das könnte durchaus ein fünfstelliger Betrag werden, denn Du hast Vorschuss auch für den Sachverständigen zu leisten und Sachverständige sind teuer.

Das ist nun mal der Preis für die Gerechtigkeit.

Ich würde mich bei meiner Wohngebäude Versicherung beraten und den Schaden melden und zuerst nicht zahlen