Wasserschaden, wer zahlt?

4 Antworten

Da Du nicht aufgepasst hast, musst Du den Schaden bezahlen.

Aber:

Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, dann kannst Du den Schaden von der Versicherung erstatten lassen.

Du solltest zusätzlich mit dem Vermieter sprechen. Der Vermieter hat normalerweise eine Gebäudeversicherung abgeschlossen (die Beiträge dafür werden auf die Mieter umgelegt, über die Nebenkosten, d.h. Du hast die mitbezahlt). Es ist wahrscheinlich, dass diese Versicherung den Schaden, oder einen Teil des Schadens bezahlen muss.

Wenn Du Eigentümer der Wohnung bist, hast Du wahrscheinlich selber eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. An diese solltest Du Dich also wenden. Je nach Vertrag muss diese dann den Schaden erstatten.

Bei einer Versicherung muss man sich "unverzüglich" nach Bekanntwerden des Schadens melden. Sonst verliert man eventuell den Versicherungsschutz.

wenn du eine private Haftpflichtversicherung hast dann kannst du es bei dieser melden und abwarten ob sie den Schaden übernehmen, wenn nicht zahlst du das aus eigener Tasche.

Deine Haftpflichtversicherung, oder ggf. die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, die aber unter Umständen Schadensersatz von dir einfordern könnte.

Wenn ein Wasserschaden durch einen Mieter verursacht wird, stellen sich Eigentümer, der Verursacher selbst, aber auch andere Mieter meist zuerst die Frage: Wer zahlt und wer kommt für die Reparaturen auf?

Hier besteht grundsätzlich das Verschuldensprinzip, das heißt derjenige, der Schäden verursacht, haftet prinzipiell und muss für die Schadensbehebung und ggf. Schadensersatz einstehen. Hier kommen jedoch verschiedene Versicherungen auf, die in unterschiedlichen Fällen für unterschiedliche Leistungsteile zuständig sind. Dabei geht es primär um drei Versicherungen bzw. Versicherungsarten, nämlich die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Mehr dazu später im Artikel.

Kommt es zu einem Wasserschaden in der (selbst) bewohnten Wohnung oder am eigenen Inventar, ist es wichtig, dass der Mieter eine Hausratversicherung besitzt. Diese kann ihm im besten Fall die eigenen Schäden umfangreich ersetzen. Hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung (davon ist in aller Regel auszugehen), dann lässt sich ein Teil des Schadens häufig auch über diese abwickeln; konkret was die Schäden am Gebäude angeht.

Generell sind Mieter gemäß geltendem Mietrecht im Rahmen ihrer Obhutspflicht zu einer regelmäßigen Sichtkontrolle ihrer Hausgeräte verpflichtet. Ein Beispiel: Schläft man vor dem Fernseher ein, während andere Geräte im Haushalt laufen und entsteht dadurch ein Wasserschaden, handelt es sich um Fahrlässigkeit und der Mieter haftet u.U. selbst für den entstandenen Schaden. Bereits bei geringer Nachlässigkeit kann es zu schweren Schäden kommen, so dass solche Risiken nicht unterschätzt werden sollten. Weiterhin darf aus versicherungstechnischer Sicht kein Verlassen der Wohnung stattfinden – hier müsste die Wasserzufuhr unterbrochen werden. Über derartige Fälle wird aber auch oft per Anwalt und vor Gericht gestritten.