Auszahlung/Urlaubsrecht von Urlaubstagen bei Kündigung?

2 Antworten

Oft steht im Arbeitsvertrag, dass dann zeitanteilig Urlaub zusteht.

Der gesetzliche Anspruch auf vollen Jahresurlaub bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte bezieht sich m.E. nur auf den gesetzlichen Mindestanspruch und nicht auf darüber hinaus gewährten Urlaub.

Somit käme ich auf 21 oder 20 Tage.

Du musst in Deinen Anstellungsvertrag gucken.

Es gibt ggf. die pro rate temporis Klausel. Wenn das so ist, dann hast Du den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen (bei 5 Tage Woche) und dazu 8/12 von Deinen 11 vertaglichen Exratagen, also nochmal 8 dazu.

Ohne die Klausel volle 31 Tage.