Aufsichtsrat-Vergütung und das Finanzamt
Hallo,
ich bin als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat unseres Unternehmens gewählt worden. Wie muss ich die Vergütung in der Steuererklärung angeben, bzw. wo eintragen? Gibt es einen Pauschbetrag, den man hierfür einsetzen kann?
Euer Harry
1 Antwort

die Aufsichtsratsvergütung ist eine Einnahme aus selbständiger Arbeit § 18 EStG. Die ermittlung erfolgt durch Einnahmen- ausgabenüberschussrechnung gem. § 4, Abs 3 EStG.
Die Einnahmen sind auch Umsatzsteuerpflichtig, man kann aber die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG beantragen, wenn sie nicht mehr als 17.500 Euro pro Jahr ausmachen,.
Man sollte sich das aber überlegen, denn gegen die Einnahmen kann man Kosten gegenrechnen. z. B. den Computer. daraus ergibt sich gg. auch ein Vorsteuerabzug udn das wäre verdientes Geld.