Auf Weg zur Arbeit umgeknickt und verletzt
Hallo meine Mutter arbeitet in einem Krankenhaus. Sie ist letztens auf dem Weg zur Arbeit umgeknickt und hat sich an den Bändern verletzt. Jetzt weiß sie nicht ob sie selbst oder der Arbeitgeber die Kosten übernehmen soll.
Sie hat flexible Arbeitsstunden und war schon auf dem Gelände der Krankenhauses. Sie ist zum Kiosk gegangen um noch ein kleines zweites Frühstück für später zu holen. Sie war aber noch nicht in ihrem eigentlichen Arbeitsraum. Ist dies dann noch der Weg zur Arbeit, oder schon Arbeit selbst? Wer muss für die Behandlung jetzt aufkommen?
3 Antworten
Nur Wege direkt von zu hause zur Arbeitstelle und zurück sind Wegeunfälle, die über die BG versichert sind. Umwege sind nicht darüber abgedeckt.
Die Behandlungskosten übernimmt ganz normal die Krankenversicherung.
Hallo FranziW, sie war auf dem Krankenhausgelände. Dort hält sie sich nicht wegen eigener Behandlung, sondern aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses auf. Auch wenn sie sich FÜR ihre Pause bei der Arbeit ein Brötchen vom Kiosk besorgt, hat dies alles nur mit ihrer Tätigkeit zu tun. Da ist es ziemlich eindeutig, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Schwierig wäre es gewesen, wenn der Arbeitszusammenhang nicht eindeutig gegeben wäre.
Sorry aber das ist nicht ganz so einfach. Z.B. Mitarbeiter geht zur Toilette. auf dem Weg hat er einen Unfall. Das ist dann ein Unfall. Verunglückt er in der Toilette, ist das kein Arbeitsunfall. Das ist gerichtlich so festgestellt worden. Es ist nicht immer so einfach die genaue Definition Arbeitsunfall festzulegen. Da beschäftigen sich eine Menge Gerichte mit.
Das dürfte meiner Meinung nach nichts mit dem Arbeitsweg zu tun haben, sonder dürfte unter "privates Vergnügen" fallen!