Auf Weg zur Arbeit umgeknickt und verletzt

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Nur Wege direkt von zu hause zur Arbeitstelle und zurück sind Wegeunfälle, die über die BG versichert sind. Umwege sind nicht darüber abgedeckt.

Die Behandlungskosten übernimmt ganz normal die Krankenversicherung.

Hallo FranziW, sie war auf dem Krankenhausgelände. Dort hält sie sich nicht wegen eigener Behandlung, sondern aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses auf. Auch wenn sie sich FÜR ihre Pause bei der Arbeit ein Brötchen vom Kiosk besorgt, hat dies alles nur mit ihrer Tätigkeit zu tun. Da ist es ziemlich eindeutig, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Schwierig wäre es gewesen, wenn der Arbeitszusammenhang nicht eindeutig gegeben wäre.

Niklaus  24.07.2012, 09:48

Sorry aber das ist nicht ganz so einfach. Z.B. Mitarbeiter geht zur Toilette. auf dem Weg hat er einen Unfall. Das ist dann ein Unfall. Verunglückt er in der Toilette, ist das kein Arbeitsunfall. Das ist gerichtlich so festgestellt worden. Es ist nicht immer so einfach die genaue Definition Arbeitsunfall festzulegen. Da beschäftigen sich eine Menge Gerichte mit.

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Das dürfte meiner Meinung nach nichts mit dem Arbeitsweg zu tun haben, sonder dürfte unter "privates Vergnügen" fallen!