Anzeige wegen Verstoß gegen das Btmg? Dauer?

4 Antworten

Das wird erstmal an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und dann bearbeitet, wenn du "an der Reihe" bist. Ich würde sicherstellen, dass in deiner Abwesenheit jemand für dich regelmäßig den Briefkasten leert.

Da Du das Handeln abstreitest, bist Du Konsument.

Und warum hast Du dann eine Waage dabei???

Jegliche Drogenverstöße werden grundsätzlich auch der Führerscheinstelle gemeldet!

Ich gehe davon aus, dass die mind. einen Abstinenznachweis fordern werden, vermutlich aber eher eine MPU.

Und ja, dazu können und dürfen die dich auffordern, aber nicht zwingen.

Der Haken dabei:

Kommst Du dem nicht nach, bist Du den Lappen auf jeden Fall los!

Hmm klingt nicht gut.
Die Waage hatte ich dabei um meinen Konsum zu regulieren.

Online finde ich viele wiedersprüche zu dem Thema mit dem Führerschein. Viele sagen das erst weg ist wenn es harte Drogen sind die man besitzt oder eine größere Menge.

Auch meinte einer der Beamten zu uns das wir nur nicht unter Einfluss fahren sollen und es dann kein Problem sei… Da darf ich wahrscheinlich nicht drauf vertrauen?

Wie war es bei dir gewesen wenn du sagst aus eigener Erfahrung haben Sie ihn dir weggenommen oder Ähnliches?

Deine Bedenken in Sachen Führerschein sind tatsächlich berechtigt.

Durch den deklarierten Eigenbedarf wird der Konsum automatisch nachgewiesen.

Laut Gesetz gelten regelmäßige Konsumenten erwiesener-weise generell als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen. Anders siehts bei einmaligem oder gelegentlichem Konsum aus.

Wenn du das nachweisen kannst, hast du gute Chancen ihn behalten zu können. Kann aber sein, dass die dann ne Haarprobe wollen.

Hier der genaue Gesetzestext:

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. q StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)47 ist auch ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich, wenn sich der Kraftfahrzeugführer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweist. Dies ist nach Anlage 4 Nr. 9.2.1 der FeV insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskon-sum der Fall.

Bei „gelegentlicher Einnahme von Cannabis“ nach Anlage 4 Nr. 9.2.2 FeV fehlt es nicht an der Eignung, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren stattfindet und kein zusätzlicher Ge-brauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlich-keit sowie kein Kontrollverlust vorliegt.

Ausnahmen gibt es bei bestimmten Krankheiten, die mit dem Kraut behandelt werden. Teilweise Fälle von Krebs oder Parkinson.

Viel Glück ...und trotzdem nen schönen Urlaub

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
TimGB 
Fragesteller
 23.06.2023, 20:09

Hmm klingt nicht gut. 

Die Waage hatte ich dabei um meinen Konsum zu regulieren.

Online finde ich viele wiedersprüche zu dem Thema mit dem Führerschein. Viele sagen das erst weg ist wenn es harte Drogen sind die man besitzt oder eine größere Menge.

Auch meinte einer der Beamten zu uns das wir nur nicht unter Einfluss fahren sollen und es dann kein Problem sei… Da darf ich wahrscheinlich nicht drauf vertrauen?

Wie war es bei dir gewesen wenn du sagst aus eigener Erfahrung haben Sie ihn dir weggenommen oder Ähnliches?

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Eva1976Bln  24.06.2023, 20:19
@TimGB

Diese Widersprüchlichkeit liegt vermutlich schlichtweg daran, dass es tatsächlich unterschiedlich gehandhabt wird.

Je nach Bundesland, Vorstrafen, Alter, eigenen Angaben und sonstigen Begebenheiten

Bei mir liegt das Ganze knapp 20 Jahre zurück, damals noch in Bayern: 4 Wochen Führerscheinentzug und 500 € Geldstrafe

Wie automatisiert die Datenübertragung relevanter Delikte zur Führerscheinstelle abläuft ist mir nicht bekannt.

Sicherlich kann da vielleicht auch mal was durchrutschen.... ? Faxgeräte sind hier womöglich immer noch im Einsatz? Ich kenne 2 Fälle aus Berlin, wo seit Jahren nix von der Führerscheinstelle gekommen ist, trotz ähnlicher Konsum-Fälle.

Die Äußerung des Beamten, nicht unter Einfluss zu fahren bezieht sich vermutlichh auf die Rechtslage, die ja unterscheidet zwischen Gelegenheits-Konsumenten und Dauer-Konsumenten. Man kann daraus schlußfolgern, dass du eher den Eindruck von Gelegenheits-Konsum hinterlassen hast und somit mit geringen Konsequenzen zu rechnen hast.

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