Deine Bedenken in Sachen Führerschein sind tatsächlich berechtigt.

Durch den deklarierten Eigenbedarf wird der Konsum automatisch nachgewiesen.

Laut Gesetz gelten regelmäßige Konsumenten erwiesener-weise generell als ungeeignet ein Fahrzeug zu führen. Anders siehts bei einmaligem oder gelegentlichem Konsum aus.

Wenn du das nachweisen kannst, hast du gute Chancen ihn behalten zu können. Kann aber sein, dass die dann ne Haarprobe wollen.

Hier der genaue Gesetzestext:

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. q StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)47 ist auch ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich, wenn sich der Kraftfahrzeugführer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweist. Dies ist nach Anlage 4 Nr. 9.2.1 der FeV insbesondere bei regelmäßigem Cannabiskon-sum der Fall.

Bei „gelegentlicher Einnahme von Cannabis“ nach Anlage 4 Nr. 9.2.2 FeV fehlt es nicht an der Eignung, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren stattfindet und kein zusätzlicher Ge-brauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlich-keit sowie kein Kontrollverlust vorliegt.

Ausnahmen gibt es bei bestimmten Krankheiten, die mit dem Kraut behandelt werden. Teilweise Fälle von Krebs oder Parkinson.

Viel Glück ...und trotzdem nen schönen Urlaub

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