Antrag auf Berufsausbildungshilfe, müssen auch die Geschwister angegeben werden die nicht mehr zu Hause wohnen und eignes Einkommen haben?
Guten Abend
Ich muss Berufsausbildungshilfe beantragen. Meine Eltern leben vom Sozialamt und von meiner Mutters Rente. Meine kleine Schwester hat Trisomie 21 und arbeitet deswegen in einer Behindertenwerkstatt ab diesen Monat.
Ich habe noch andere Geschwister, aber die leben nicht zu Hause und haben ihr eigenes Einkommen müssen Sie auch eingetragen werden in den Formblättern?
Ich lebe nicht mehr zu Hause sondern mit meinem Freund zusammen. Gilt er als mein Lebenspartner? Wir sind nicht verheiratet. Mein Freund lebt noch vom Bürgergeld weil er zur Schule geht. Ich komme leider mit den ganzen Anträgen nicht zu recht und in der Zeit wo ich bei der Agentur für Arbeit anrufen könnte, muss ich leider arbeite. Hat jemand mit sowas Erfahrung?
liebe Grüße
1 Antwort
1. Mit "Lebenspartner" ist im Formular eine eingetragene Lebenspartnerschaft gemeint, also quasi die gleichgeschlechtliche Ehe. D3inen Freund musst Du nicht eintragen.
2. Bei den Eltern wird geprüft, ob sie in der Lage sind, Unterhalt zu zahlen. Wenn sie nennenswertes Einkommen hätten, würden davon Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder abgezogen werden.
Ich würde also nur die kleine Schwester eintragen, Renten- und Sozialhilfebescheid beilegen, dann wird sicher kein Unterhaltsbetrag elterlicherseits für Dich berechnet.