Beim Finanzamt besondere Steuerprüfungen bei Personen mit Einkommen über 500.000 Euro?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur regelmäßigen Außenprüfung sind nur Betriebe vorgesehen - deswegen heißt das im Finanzamt auch Betriebsprüfung.

Sofern keine gewerblichen/freiberuflichen Einkünfte vorliegen, kann keine Betriebsprüfung durchgeführt werden, das wäre in keinem Fall möglich.

Möglich ist jedoch, dass man mal den Ermittlungsbeamten vorbeischickt, der sich die Sachen mal oberflächlich anschaut, aber auch kein Durchsuchungsrecht hat.
"Gefährlich" werden kann ansonsten nur die Steuerfahndung...und die schlägt entweder auf Anweisung der Einkommensteuerstelle zu oder auf eigenen Verdacht. Ein Verdacht muss aber zwingend vorliegen und dokumentiert werden.

Es kommt einfach auf die Art seiner Einkünfte an.

Wenn er z. b. ein Bruttogehalt von 45.000 monatlich hat, etwas Vermietung und etwas angelegtes Geld, dann wird man da kaum gross prüfen.

Je verworrener, desto größere Verwicklungen, mehrere Depots usw. das könnte zu nachfragen führen. Aber kein Unterschied zu bisher, denn auch schon heute sieht man sich die Leute genau an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich vermute, dass damit ein Papiertiger dem sozialdemokratisch-geführten Bundesfinanzministerium bei laufender Kamera entlaufen (worden) ist.