Altersteilzeit und freie Beschäftigung (Honorarvertrag)

1 Antwort

Ein 400-Euro-Job darf meines Wissens angenommen werden ohne dass Sozialversicherung und Steuer abgeführt werden. Wenn eine Tätigkeit auf Honorarbasis eingegangen wird, die über 400-Euro liegt, dann sind Sozialleistungen und Steuern selbst abzuführen.