Kann der Arbeitgeber auf Besuch von Amtsarzt pochen, wenn Arbeitnehmer schlechte Arbeit abgibt?

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Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten auch eine Verantwortung was dessen Gesundheit angeht - insbesondere, wenn dies im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht - schon um einen Arbeitsunfall zu vermeiden. Wenn nun ein Arbeitnehmer glaubt, auch "krank" am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen, kann er durchaus entweder dem eigenen Werksarzt vorgestellt werden, oder aufgefordert werden unverzüglich einen Arzt aufzusuchen. Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dies könne im Zusammenhang mit den Bedingungen am Arbeitsplatz sein, dann ist hier ein Amtsarzt oder Arbeitzsmediziner sicher der richtige Ansprechpartner. Folgt der Arbeitnehmer nicht der Aufforderung, kann dann wegen der veringerten Arbeitsleistung eine Abmahnung ausgesprochen werden. Wenn sich dies wiederholt, dann ist die Kündigung nicht auszuschliessen.