Kann der Arbeitgeber auf Besuch von Amtsarzt pochen, wenn Arbeitnehmer schlechte Arbeit abgibt?
Gestern abend hatten wir Besuch von lieben Freunden. Die Bekannte erzählte, der Arbeitgeber zwingt sie den Amtsarzt zu besuchen, weil ihre Arbeitsleistung abnimmt. Andernfalls droht der Arbeitgeber mit Kündigung. Wäre das wirklich ein Kündigungsgrund? Hat man nicht das freie Wahlrecht, ob man zum Arzt geht oder nicht, wenn man sich nicht krankschreiben lässt?
1 Antwort
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten auch eine Verantwortung was dessen Gesundheit angeht - insbesondere, wenn dies im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht - schon um einen Arbeitsunfall zu vermeiden. Wenn nun ein Arbeitnehmer glaubt, auch "krank" am Arbeitsplatz erscheinen zu müssen, kann er durchaus entweder dem eigenen Werksarzt vorgestellt werden, oder aufgefordert werden unverzüglich einen Arzt aufzusuchen. Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dies könne im Zusammenhang mit den Bedingungen am Arbeitsplatz sein, dann ist hier ein Amtsarzt oder Arbeitzsmediziner sicher der richtige Ansprechpartner. Folgt der Arbeitnehmer nicht der Aufforderung, kann dann wegen der veringerten Arbeitsleistung eine Abmahnung ausgesprochen werden. Wenn sich dies wiederholt, dann ist die Kündigung nicht auszuschliessen.