Aktien von Dtl nach Singapur übertragen?

2 Antworten

Wo bist du steuerpflichtig? Ohne in das DBA mit Singapur zu schauen: Dort, wo du steuerpflichtig bist, sind auch deine Kapitaleinkünfte zu versteuern.

Für Deutsche ist es ja auch einerlei, ob das Depot in der Schweiz, Lux, den USA oder in Singapur geführt wird.

Wenn du deiner Depotstelle in D mitteilst, dass du steuerlich in Singapur lebst, ziehen die auch keine Abgeltungssteuer ab.

Vor dem 1.1.2009 erworbene Anteile sind ja nicht dabei, oder?

Da es sich um einen Übertrag ohne Gläubigerwechsel handelt, fallen lt. §43 EStG keine Kapitalertragssteuern an. Da in SG keine Kapitalertragssteuer erhoben wird, ist die Übermittlung von Einstandskursen kein Thema.

Bedenke jedoch, dass manche Positionen nicht übertragen werden können, wenn die entsprechenden Verwahrstellen bzw. Börsen, an denen die Aktien gehandelt werden, nicht von Deiner Bank in SG unterstützt werden.