Guten Tag allerseits, bei mir und meiner Familie ist ein großes Problem entstanden.
Mein Vater ist vor einiger Zeit gestorben und hat zu dem Zeitpunkt mit meiner Mutter zusammen ein Forwarddarlehen unterschrieben. Wir gemeinsam (4 Kinder) sind natürlich die Erben meines Vaters und haben wir natürlich auch diese Verbindlichkeit geerbt.
Der Kreditnehmer fordert von uns Erben noch Unterlagen an, da nicht jeder von uns Kreditwürdig ist, stellt sich bei uns die Frage ob der Kreditnehmer dadurch von Ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen kann und uns trotzdem die Nichtabnahmegebühr aufbrummen kann. Besitzen wir als erben ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §490 BGB?
Nun ist es so, dass ein Finanzierer uns dabei helfen möchte ein neues Angebot der Bank vorzulegen. Da unser letzter Finanzierer uns ziemlich übers Ohr gehauen hat, möchte ich hier genauer hinschauen und dafür brauche ich wirklich Hilfe. Sein Angebot wäre mit niederigeren Zinsen, jedoch müssten wir den anderen Vertrag kündigen (Nichtabnahmegebühr ca. 20.000€) und zusätzlich noch 20.000€ Einlagen führ den neuen Kredit einführen.
Wenn die Bank nachdem sie unsere Unterlagen bekommen hat, das Darlehen auszahlen muss, würde das natürlich die ganze Situation verändern. Dann würden wir wahrscheinlich den Kredit annehmen und gar nicht erst über einen anderen Kredit nachdenken um den alten abzulösen.
Hat da irgendjemand vielleicht Ahnung von der Matiere und kann einer hoffnunglosen Person helfen?
Viele Grüße
Mirja