1,22 promille?

2 Antworten

35 Jahre lang ohne strafen & Punkte.

Das spielt bei den Werten auch keine Rolle mehr...

Ab 1,1 Promille besteht absolute Fahruntüchtigkeit. Damit bist du nicht mehr im OWI-Bereich, sondern im Straftatbereich (§ 316 StGB). Auf eine Verurteilung nach § 316 StGB folgt regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB) und auf diese zwingend auch eine Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahren (§ 69a Abs. 1 StGB).

Eine MPU wird erst zwingend ab 1,6 Promille angeordnet (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV), ist aber spätestens seit dem Urteil des BVerwG vom 17.03.2021 - 3 C 3.20 - auch ohne Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille möglich.

"35 Jahre lang ohne strafen & Punkte."

Das interessiert niemanden!

Vielleicht hast Du ja auch, wie so viele andere auch, einfach 35 Jahre Glück gehabt.

"Wenn Sie mit 1,1 Promille oder mehr erwischt werden, sind Sie Ihre Fahrerlaubnis erstmal los. Egal ob als Wiederholungstäter oder nicht, Ihnen drohen laut Bußgeldkatalog: 3 Punkte in Flensburg. eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren."

Mit 9 Monaten ohne Führerschein solltest Du schon einmal mind. rechnen.

Und gehe schon mal davon aus, dass die Fuhrerscheinstelle eine MPU anordnen wird.