10-Tages-Regelgung Rechnugsdatum berücksichtigen?

2 Antworten

oder kann ich auch Rechnungen mit z. B. dem 05.01.2024 gem. 10-Tages-Regelgung ins Vorjahr buchen?

Bei der 10-Tage-Regel geht es nicht um Rechnungen, sondern um Zahlungen.

Wenn DU normaler Weise die Telefongebühr am Monatsletzten zahlst udn mal am 5.01. dann kannst Du sie ins Vorjahr buchen, egal ob die REchnung vom 28. 12., oder vom 05. 01. ist.

Entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nur nebenbei und ohne Herrn Binder widersprechen zu wollen:

Ich achte bei wiederkehrenden Beträgen wie Telefon oder EDV auch einfach darauf, dass ich drei pro Quartal eingetragen habe, falls mal eine Rechnung nicht im Ordner ist.