Privat Rauchen mit 15?

2 Antworten

Minderjaehrigen ist das Rauchen ueberhaupt nicht gesetzlich verboten, auch nicht in der Oeffentlichkeit. Es ist lediglich Erwachsenen verboten, Minderjaehrigen das Rauchen in der Oeffentlichkeit zu gestatten.

Wenn ein Minderjaehriger also in der Oeffentlichkeit raucht, macht er sich damit nicht strafbar. Ausserhalb der Oeffentlichkeit somit natuerlich auch nicht. Dort darf es ihm sogar gestattet werden.

Du hast mit 15 Jahren schon ein eigenes Grundstück? Wohl einen Erbonkel gehabt.

Oder ist das nicht eher das Grundstück Deiner Eltern? Die haben dann nicht nur das Hausrecht, sondern auch den Erziehungsauftrag. Die bestimmen, ob das 15-jährige Kind rauchen darf oder nicht.

Wenn die den Erziehungsauftrag ernst nehmen, dann nicht.