Hauptmieter Qualmt die ganze Wohnung voll, was tun?

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Das sagt das Mietrecht zum Thema: Rauchen in der Wohnung oder WG

Das Mietrecht kann grundsätzlich keinem das Rauchen in der Wohnung oder WG verbieten. Auch nicht bei Untermietverträgen. Generell gehört auch das Rauchen zum “vertragsgemäßen Gebrauch” der Mietwohnung und des dazugehörigen Balkons oder der Terrasse. Es ist also zulässig. Nur wenn Nachbarn beispielsweise nachweislich beeinträchtigt werden. Kann der „Kläger“ verlangen, dass das Rauchen in der Wohnung eingeschränkt wird. Besondere Härtefälle treten auf, wenn die Grundsubstanz einer Wohnung durch das Rauchen gefährdet ist. Ein Vermieter darf auch Fragen ob ein Mieter Raucher ist und dann auch entscheiden, dass er die Wohnung bzw. WG lieber einem Nichtraucher überlässt.

Das Mietrecht kann grundsätzlich keinem das Rauchen in der Wohnung oder WG verbieten. Auch nicht bei Untermietverträgen. Generell gehört auch das Rauchen zum “vertragsgemäßen Gebrauch” der Mietwohnung und des dazugehörigen Balkons oder der Terrasse. Es ist also zulässig.

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Die Raucher WG: Wenn Rauchen in der Wohnung eskaliert - WG Suche
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