Hat ein privater Schuldschein Vorrang bei einer EV oder Pfändung ?

2 Antworten

Ich habe einen privaten Schuldschein von meiner Freundin.

Das ist wohl so zu verstehen, dass Deine Freundin Dir Geld schuldet und darüber eine schriftliche Bestätigung, eben jenen Schuldschein, ausgestellt hat.

Bei der e.V. sind Vermögenswerte, nicht Schulden, anzugeben. Einen "Vorrang" kann es schon deswegen nicht geben. Auch bei der Pfändung nutzt Dir ein Schuldschein nichts. Den hättest Du titulieren -also z.B. ein Urteil darüber erwirken- müssen und vor dem anderen Gläubiger pfänden müssen. Nur dann könnte Deine Forderung anderen Forderungen im Rang vorgehen. So aber ist das in der von Dir beabsichtigten Weise nur ein nutzloses Stück Papier.

Bei der EV werden keine Schulden angegeben, sondern nur Vermögenswerte und Einnahmen/Forderungen aus Arbeitslöhnen usw.

Wenn gepfändet wird, geht es nach Reihenfolge.

Also wenn der Arbeitslohn gepfändet wird, geht es in der Reihenfolge, wie die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse eingehen.

Ausnahme, der Arbeitnehmer hat sienen lohn schon vorher abgetreten und die Abtretung liegt beim Arbeitgeber vor, bevor die Pfändung eingeht.

Schulden gibt man nur an, wenn man eine Privatinsolvenz beantragt.