Bürge und Rentner: Kann meine Ehefrau belangt werden und wird mein Nebenverdienst angerechnet?

2 Antworten

Hallo,

ja, ihr müsst schnell handeln und bei der Bank das Konto in ein P-Konto umwandeln, denn alles was über den Pfändungsfreibetrag liegt, kann an den Gläubiger gehen.

Mit diesem P-Konto sichert sich der Inhaber einen Freibetrag, um die Lebenshaltunjskosten wie Miete, Wasser und Lebensmittel u.s.w. weiterhin bestreiten zu können. 

Der Nichtbürge sollte schnell, falls noch möglich,  z u v o r  ein eigenes Konto einrichten und soviel Guthaben wie möglich auf dieses Konto überweisen. 

Auf dem Konto des Bürgen sollten dann nur die monatl. laufenden unfändbaren Zahlungen ( Rente z.B.) weiter laufen.

Hallo,

ja, ihr müsst schnell handeln und bei der Bank das Konto in ein P-Konto umwandeln, denn alles was über den Pfändungsfreibetrag liegt, kann an den Gläubiger gehen.

Mit diesem P-Konto sichert sich der Inhaber einen Freibetrag, um die Lebenshaltunjskosten wie Miete, Wasser und Lebensmittel u.s.w. weiterhin bestreiten zu können. 

Der Nichtbürge sollte schnell, falls noch möglich,  z u v o r  ein eigenes Konto einrichten und soviel Guthaben wie möglich auf dieses Konto überweisen. 

Auf dem Konto des Bürgen sollte dann nur der monatl. laufende  unfändbare Betrag( Rente z.B.) weiter bestehen bleiben.

:-((((( na super !  rrrrrrrr :-( 

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@Gaenseliesel

Hallo Gaenseliesel , Einen Klick zu viel gemacht ;-)))) ?

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@billy

ja ja.......wer den Schaden hat, braucht für Spott nicht mehr sorgen.    :-) 

habe wohl meine Finger nicht mehr so recht unter Kontrolle - ich schieb's auf das Alter......lach ! Da kommst du vielleicht auch noch hin, abwarten. ;-)  ;-) 

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@Gaenseliesel

hoffentlich nicht, ohne Dein Alter zu kennen, aber egal, bleib wacker … ;-)

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