Darf das Finanzamt auch Hartz IV Geld pfänden?

1 Antwort

Es hat wohl keinen Sinn dagegen anzugehen, denn an dem Verhalten der Bank gibt es nichts zu beanstanden und der/die Gläubiger nehmen nur dass, was ihnen rechtmäßig zusteht.

Die Bank muss das vorhandene Guthaben an den Pfändungsgläubiger überweisen. Auch normalerweise unpfändbares Einkommen sowie Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II) können auf einem ungeschützten Girokonto vollständig gepfändet werden.