Darf das Finanzamt auch Hartz IV Geld pfänden?
Bei der Umstellung des P-Kontos Anfang des Monats zu einem zweiten Konto hat das Finanzamt gleich eine Pfändung auf mein vorheriges P-Konto getätigt (das zu diesem Zeitpunkt ungeschützt war). Nun ist mein Hartz IV Geld für den kommenden Monat weg. Ist das rechtens oder macht es Sinn dagegen vorzugehen?
1 Antwort
Es hat wohl keinen Sinn dagegen anzugehen, denn an dem Verhalten der Bank gibt es nichts zu beanstanden und der/die Gläubiger nehmen nur dass, was ihnen rechtmäßig zusteht.
Die Bank muss das vorhandene Guthaben an den Pfändungsgläubiger überweisen. Auch normalerweise unpfändbares Einkommen sowie Sozialleistungen (z.B. Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II) können auf einem ungeschützten Girokonto vollständig gepfändet werden.