Wann bzw. warum kommt es hier zu einer "fruchtlosen Pfändung" obwohl ein Haus vorhanden ist?

2 Antworten

Bigidi:

Es fällt nicht in das Aufgabengebiet des GV, die Immobilien- zwangsversteigerung zu veranlassen. Er hat den Auftrag, die Pfändung von Mobilien vorzunehmen.

Es ist Sache des Gläubigers,  u.a. nach Immobilien zu recherchieren und aufgrund des Titels eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen. Anschliessend  würde es ihm frei stehen, beim Vollstreckungsgericht die zwangsweise  Immobilien-Versteigerung zu betreiben.

In bestimmten Zeitintervallen sollte der Gläubiger, gerade bei hohen offenen Forderungen, die Vermögensverhältnisse des Schuldners erneut überprüfen. Z. B. hätte hier ein einfacher Grundbuchauszug für 10 €   Gewissheit gebracht.

Das kann ganz einfach daran liegen, dass der Vollzugsbeamte nicht gefrgt hat und der Hauseigentümer nichts gesagt hat.

DEr Vollzugsbeamte geht in die Wohnung, sieht sich um, fragt, ob gezahlt werden kann udn geht wieder.

Nur wenn der Gläubiger dem Vollzugsbeamten sagt, dass ein Vermögensverzeichnis angefordert werden soll (früher eidesstattliche Versicherung EV), muss der Hauseigentümer das angeben.

Die Gerichtsvollzieher sind meist in Eile, lassen einen Blick schweifen, sehen evtl. noch in Schränke, ob da eine Münzsammlung liegt usw. und gehen wieder. Die Kohle für den Besuch ist verdient.

bigidi 
Fragesteller
 02.05.2017, 14:39

Vielen Dank für Ihre erste Antwort. Ich bin selbst mit dem Vollzugsbeamten und dem Schuldner am Tisch gesessen und wir haben ihm gesagt, dass das Haus nun im Besitz des Schuldners ist. Der Beamte hat sogar noch "oha..." gesagt... 

Daher werde ich nicht ganz schlau daraus, dass hier eben die fruchtlose Pfändung festgelegt wird.

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hildefeuer  02.05.2017, 16:47
@bigidi

Der Vollzugsbeamte hatte doch nur den Auftrag zu Pfänden. Der Gläubiger wird die Versteigerung des Hauses betreiben, sobald ihm dies bekannt wird. Diese Info habt ihr ja jetzt gegeben, sodaß mit der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu rechnen ist.

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wfwbinder  02.05.2017, 17:45
@bigidi

wie auch schon @hildefeuer richtig schrieb, gepfändet werden können nur bewegliche Sachen. Das Haus kann mit einer Zwangshypothek belegt werden um dann dort die Zwangsversteigerung zu beantragen.

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bigidi 
Fragesteller
 02.05.2017, 20:09
@hildefeuer

Das ist es ja gerade was mich verwirrt... der Beamte WUSSTE VOM HAUS... danach sagt mir die KK aber, es liegt eine "Fruchtlose Pfändung" vor und bietet mir an, dass ich z.B. ein Vergleichsangebot gegenüber den Schulden machen kann mit Betrag XYZ... nichts von irgendwelchen eingeleiteten Verfahren oder sonstiges.

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wfwbinder  02.05.2017, 20:13
@bigidi

Warum verwirrt Dich das? Wie ich schrieb können nur bewegliche Sachen gepfändet werden (hier gehören, im Gegensatz zum Steuerrecht auch Dinge wie Sparverträge, Software usw dazu).

Ein Haus ist eine unbewegliche Sache.

Das dem Gläubiger ein Vergleich trotzdem lieber sein kann, liegt an den hohen Vorkosten, die er durch Sicherungsmaßnahmen und durch den Antrag auf Zwangsversteigerung hätte.

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bigidi 
Fragesteller
 02.05.2017, 20:22
@wfwbinder

vielleicht etwas falsch ausgedrückt. mich verwirrt, dass die KK keine andeutung macht irgendwelche weiteren schritte einzuleiten. das letzte was mir gesagt wurde war quasi ein "mhm ja, nun wird in 2 jahren wieder nachgeschaut, ob sich die finanzielle situation geändert hat..." weiter nichts.

mal sehen wo das hinführt...

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wfwbinder  02.05.2017, 20:32
@bigidi

Die Leute haben Erfahrungen mit solchen Fällen, die sich vermutlich in diesem speziellen Fall gegen sie wendet.

Der Normalfall in diesen Dingen ist:

Der Kunde schuldet recht viel Geld, wie hier 40.000,-.

Dann kommt die Meldung, er hat ein Haus.

Man besorgt sich einen grundbuchauszug. Ergebnis eventuell es gehört ihm nur zur Hälfte. Oder es gehört ihm allein, aber das Haus ist belastet.

Dann muss man das Geld für die Zwangsmaßnahmen vorlegen, ohne zu wissen, ob hinterher genug bei der Zwangsversteigerung heraus kommt um diese Kosten und noch mehr als die Hälfte der Forderung zu bekommen.

Da sagt man sich in der Mahn-Vollstreckungsabteilung eben, "wenn der uns 25.000,- gibt, ist die Sache für uns erledigt."

Das es hier durch die Erbschaft ein schuldenfreies Haus sein kann, ist eben ein seltener Fall.

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