Kann Haus gepfändet werden für restlichen Betrag von rund 4.500,00€ für Bestattung?
Ich habe als Alleinerbin mein Elternhaus geerbt, welches schuldenfrei ist und von mir und meiner Familie bewohnt wird. Von den Bestattungskosten sind nur noch rund 4.500,00€ offen. Mit dem Bestatter wurde vereinbart, daß ab September monatliche kleine Raten gezahlt werden, da ich nicht nur das Haus, sondern auch Verbindlichkeiten in Höhe von fast 30.000,000€ geerbt habe. Diese Kredite laufen nun noch 4,5 Jahre. Umstellen oder umfinanzieren kann ich sie leider nicht. Nun hat der Bestatter sei Unternehmen an seinen Sohn übergeben. Dieser will sich aber auf die Absprache, sprich kleine Ratenzahlung nicht einlassen. Jetzt meine Frage: Sollte er diesen Fall einen Gerichtsvollzieher übergeben, kann er mir dann das Haus pfänden?
3 Antworten
mein Elternhaus geerbt, welches schuldenfrei ist
Aha, da ist also noch Platz für einen Kredit.
Umstellen oder umfinanzieren kann ich sie leider nicht.
Leider keinerlei Begründung für diese Aussage, daher handelt es sich möglicherweise um eine gravierende Fehleinschätzung von Dir. Die vorzeitige Tilgungsmöglichkeit (und die Umschuldung) sollte vom Fachmann (Fachanwalt für Bankrecht), nicht von Dir geprüft werden.
Was sagt eigentlich der Bestatter zum Verlangen seines Sohnes?
PS: Zum Gerichtsvollzieher hat Privatier59 schon Stellung bezogen.
In Immobilien wird nicht durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt, sondern durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht.
Mittel der Zwangsvollstreckung sind entweder die Zwangssicherungshypothek oder die Zwangsversteigerung.
Losgehen kann es aber erst, wenn ein vollstreckbarer Titel, zum Beispiel ein Urteil, über die Forderung vorliegt. Du hast also noch eine Galgenfrist.
Ganz aus dem Schneider bist Du, wenn die Ratenzahlungsvereinbarung gerichtsfest nachweisbar ist.
So klein, daß man von einem Mißbrauch von Vollstreckungsmöglichkeiten reden könnte ist die Forderung nicht. In das Haus darf und kann daher vollstreckt werden.
"Aber auch bei einer Zwangsvollstreckung wird der Gerichtsvollzieher zunächst versuchen, bewegliches Vermögen zu vollstrecken: Geld, Schmuck, Möbel oder andere Wertgegenstände. Findet der Gerichtsvollzieher allerdings nichts von ausreichendem Wert, kann es zu einer Lohnpfändung kommen. Hausbesitzer können auch zum Aufnehmen einer Hypothek verpflichtet werden. Scheitern all diese Schritte, kommt es zum sogenannten Offenbarungseid, einer eidesstattlichen Erklärung, und einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts. Grundstücke und deren Aufbauten wie Häuser, Wohnungseigentum oder Teileigentum gelten als unbewegliches Vermögen und können zwangsvollstreckt werden – es kann zu einer Zwangsversteigerung kommen." -
lt. zwei Sekunden Google, um keinen eigenen Text verfassen zu müssen.
Du siehst also, dass der Ärger schon früher beginnt, wenn Du die Vereinbarung nicht schriftlich hast.
Kann eine Zwangsversteigerung bei so einem kleinen (im Verhältnis stehendem Betrag) beantragt werden?