Wie ist es mit dem Selbstbehalt bei Privatinsolvenz bei Bezug von Krankengeld?
Guten Morgen, mein Lebensgefährte lebt seit 2 Jahren in Privatinsolvenz. Er ist seit 4 Wochen krank und wird es voraussichtlich noch längere Zeit bleiben. Weiß jemand, wie es mit dem Selbsterhalt ausschaut wenn er Krankengeld bezieht? Der Selbsterhalt ist eh nicht sehr hoch. Von diesem wird doch dann nicht nur 70 % ausgezahlt wie bei einer Person, die nicht in Privatinsolvenz lebt. Oder?
4 Antworten
Der Pfändungsfreibetrag bleibt gleich. Also wird sich die Summe vermindern, die für die Schuldentilgung an den Treuhänder geht.
Ein Gläubiger kann seinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch der Krankenkasse vorlegen und Auszahlung des pfändbaren Teils der dem Schuldner zustehenden Leistungen verlangen aber nur wenn die Einkünfte die pfändungsfreie Grenze ( seit Juli 2015 / 1.073,88 Euro ) übersteigen.
Du hast einen kleinen Denkfehler, denn nicht vom Selbstbehalt, sondern vom letzten Gehalt werden 70 % Krankengeld gezahlt.
Die Summe des Selbstbehaltes bleibt so wie sie ist. Liegt das Krankengeld darunter, ist für Deinen Lebensgefährten alles im grünen Bereich. Nur bei höherem Krankengeld müsste er sich melden.
guten abend habe privatinsolvenz seid 2jaher ich verdiene 300eu minijob witwenrente2oo.71 altersrente277,75 was darf ich verdienen trotz privatinsolvenz
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