Lohnpfändung Unterhalt - wo kann ich Einspruch einlegen?
Ich habe eine Lohnpfändung wegen Unterhaltszahlungen. So, ich habe aber zwei Kinder die bei mir sind, 18 und 20, die gerade Ihre Ausbildung beginnen. Ich bekomme 1250 Euro Netto, jetzt wurde ich gepfändet, und bekomme knapp 700 Euro ausgezahlt ... , Kann das so richtig sein? Mein Arbeitgeber meint er könne nichts machen, Wo kann ich dagen Einspruch einlegen ... ? Danke !!
1 Antwort
Dein Arbeitgeber hat das unpfändbare Nettoeinkommen zu berücksichtigen. Dieses hat er zu bestimmen und nur den übersteigenden Betrag darf er an den Gläubiger abführen. Bei einer Auszahlung von 700,-€ netto hat er schon einmal den Grundfreibetrag von 882,-€ mißachtet.
Rede mit Deinem Arbeitgeber und weise ihn auf die Freibeträge hin. Er ist dafür verantwortlich, dass die Freibeträge beachtet werden.
was zu tun ist ?
zum Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) !
dort musst du jetzt nachweisen, dass durch die vollzogene Lohnpfändung der notwendige Lebensunterhalt für dich und für die Personen, denen du zu weiteren Unterhalt verpflichtet bist, nicht gedeckt ist.
Dankeschön, dann werde ich mal zum Amt wandern.
Drucke mal diesen Artikel aus, dann weiß Dein Arbeitgeber welche Pflichten er hat und dass er nicht einfach den Pfändungsbeschluß anwenden darf, wenn dabei die Pfändungsfreigrenzen unterschritten werden.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/lohnpfaendung/
Definitiv hat der Arbeitgeber seine Hausaufgaben nicht gemacht und daher ist er zuerst in der Verantwwortung, bevor man zu Gericht zieht.
Das hatte ich versucht, er meinte das sei nicht sein Problem, da er ja vom Gericht die Pfändung zugestellt bekommen hatm und sich daran halten müsste ... welcher Weg bleibt mir jetzt?
Ich muss übrigens für mein drittes Kind zahlen was nicht bei mir ist ... das fällt mir halt bei 1250 euro nette sehr schwer ...