Auto gepfändet, was ist möglich?
Dumme Sache: Mein Arbeitgeber hat mehrere Monate Gehalt nicht gezahlt und ist untergetaucht. Keiner Weiß wo er sich aufhält.
Nun konnte ich einige Rechnungen nicht begleichen bei der Stadt, da ich kein Einkommen hatte waren selbst Ratenzahlungen nicht möglich. Der Gerichtsvollzieher war gestern dann vor Ort (ich war nicht da) und hat ein Pfandsiegel auf mein Auto geklebt. Es geht um Rund 300 Euro. Das Auto hat einen ungefähren Wert von 5.200 Euro ..
Ich wollte nun Fragen, gibt es irgendeine Regelung die besagt dass das Gepfändete Gut nicht versteigert werden kann wenn man die offenen Forderungen innerhalb 2-3 Monate beglichen werden? Ich könnte wohl 200 Euro irgendwie Auftreiben, die restlichen 100 aber erst im nächsten Monat.
Um eine Ratenzahlung will ich bei den GV nicht bitten da ich mir die Antwort Denken kann da er im Klinsch mit einem Verwandten von mir ist. Deshalb frag ich ob es irgendwelche festgesetzten Regeln dbzgl. gibt?
Ich weiß dass die Sache ja vorher angemahnt wurde, aber ich konnte echt nicht Zahlen weil mein Arbeitgeber kein Lohn gezahlt hat.
Falls Jemand Bescheid weiß wär ich sehr dankbar.
3 Antworten
So wie Du es beschreibst, gibt es an der Pfändung schon einiges auszusetzen.
Einen Gegenstand im Wert von 5.200,- (oder falls Du zu hoch schätzt auch nur 4.000.-) für 300,- Forderung zu pfänden ist m. E. eine Überpfändung.
Ausserdem hätte er nicht gepfändet werden dürfen, wenn Du ihn für den weg zur Arbeit brauchst.
Natürlich hast Du das Recht, den Wagen auszulösen.
Wichtig ist aber besonders, dass Du sofort, aber wirklich sofort, zur Arbeitsagentur gehst, weil Du Geld brauchst.
Eine Überpfändung liegt dann nicht vor, wenn die Pfändung des Wagens die einzige Möglichkeit war, den Vollstreckungsauftrag zu bedienen (das war wohl hier so - der Schuldner wurde mehrmals nicht angetroffen).
Das Fahrzeug darf auch gepfändet werden, wenn es z.B. für den Weg zur Arbeit gebraucht wird (woher soll der GV das wissen?).
Ich bedanke mich bei euch beiden (wfwbinder & besonders jürgen).
Ich werde sofort morgen den Antrag stellen und deine Tipps befolgen.
Welche Begründung sollte für den Antrag vorgebracht werden?
Wogegen sollte er sich beschweren?
Der GV liegt sicher nicht im Clinch mit dem Verwandten (wenn, dann umgekehrt).
Das aber ist kein Grund, den GV um Ratenzahlung und Freigabe zu bitten.
Bei der verhältnismäßigen Geringfügigkeit des Betrages wird er wohl darauf eingehen (wenn Du hier alles erzählt hast).
CW:
Du willst wegen eines ratierlichen Abtrags von gerademal 100 € aus einer titulierten Forderung von 300 € nicht mit dem Gerichtsvollzieher sprechen. Stattdessen nimmst du die Pfändung deines Autos mit einem 52 fach höheren Wert hin.
Pardon. Die Geschichte ist unglaubwürdig.
Wo nehme ich das ganze denn hin? Ich verweise nur auf meine Situation dass ich die 300€ nicht in einem Monat stemmen kann sondern auf 2 Raten.
Ich hörte von einem Verwandten allerdings dass er im Streit mit jenen GV ist und er eine sehr schwierige Person sei.
Deswegen wollte ich mich vorher halt erkundigen wie die Rechtsprechung dbzgl. aussieht, ob man eine Pfändung verhindern kann wenn man glaubhaft versichern kann die Schuld innerhalb Zeitraum X begleichen zu können.
Warum sollte ich mir so eine Geschichte ausdenken? Es ist Wirklich so dass ich der Stadt 300 Euro schuldig bin und der GV ein Pfandsiegel auf mein PKW geklebt hat welcher realistisch betrachtet einen Zeitwert um die 5.000 Euro hat.
Aber Danke für deine Antwort
In Ergänzung zur richtigen Antwort von wfwbinder solltest Du aber auch beim zuständigen Vollstreckungsgericht sofort einen Antrag auf Einstellung der Pfändung nach § 775, Abs. 1 ZPO mit Hinweis auf § 803 ZPO stellen.
Ggf. hilft auch die sofortige, schriftliche Beschwerde beim Obergerichtsvollzieher deines Bezirks, bzw. bei der dortigen Gerichtsvollzieher-Geschäftsstelle zu Händen des dortigen Leiters.
In beiden Sachen solltest Du den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs gut mit Fotos, Vergleichsangebote aus dem Internet usw. dokumentieren.