Auto gepfändet, was ist möglich?

3 Antworten

So wie Du es beschreibst, gibt es an der Pfändung schon einiges auszusetzen.

Einen Gegenstand im Wert von 5.200,- (oder falls Du zu hoch schätzt auch nur 4.000.-) für 300,- Forderung zu pfänden ist m. E. eine Überpfändung.

Ausserdem hätte er nicht gepfändet werden dürfen, wenn Du ihn für den weg zur Arbeit brauchst.

Natürlich hast Du das Recht, den Wagen auszulösen.

Wichtig ist aber besonders, dass Du sofort, aber wirklich sofort, zur Arbeitsagentur gehst, weil Du Geld brauchst.

Juergen010  28.09.2017, 12:12

In Ergänzung zur richtigen Antwort von wfwbinder solltest Du aber auch beim zuständigen Vollstreckungsgericht sofort einen Antrag auf Einstellung der Pfändung nach § 775, Abs. 1 ZPO mit Hinweis auf § 803 ZPO stellen.

Ggf. hilft auch die sofortige, schriftliche Beschwerde beim Obergerichtsvollzieher deines Bezirks, bzw. bei der dortigen Gerichtsvollzieher-Geschäftsstelle zu Händen des dortigen Leiters.

In beiden Sachen solltest Du den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs gut mit Fotos, Vergleichsangebote aus dem Internet usw. dokumentieren.


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Impact  28.09.2017, 13:43
@Juergen010

Eine Überpfändung liegt dann nicht vor, wenn die Pfändung des Wagens die einzige Möglichkeit war, den Vollstreckungsauftrag zu bedienen (das war wohl hier so - der Schuldner wurde mehrmals nicht angetroffen).

Das Fahrzeug darf auch gepfändet werden, wenn es z.B. für den Weg zur Arbeit gebraucht wird (woher soll der GV das wissen?).

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CurryW0rst 
Fragesteller
 28.09.2017, 20:06
@Juergen010

Ich bedanke mich bei euch beiden (wfwbinder & besonders jürgen).

Ich werde sofort morgen den Antrag stellen und deine Tipps befolgen.

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Impact  28.09.2017, 22:06
@Juergen010

Welche Begründung sollte für den Antrag vorgebracht werden?

Wogegen sollte er sich beschweren?

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Der GV liegt sicher nicht im Clinch mit dem Verwandten (wenn, dann umgekehrt).

Das aber ist kein Grund, den GV um Ratenzahlung und Freigabe zu bitten. 

Bei der verhältnismäßigen Geringfügigkeit des Betrages wird er wohl darauf eingehen (wenn Du hier alles erzählt hast).

CW:

Du willst wegen eines ratierlichen Abtrags von gerademal 100 € aus einer titulierten Forderung von 300 € nicht mit dem Gerichtsvollzieher sprechen. Stattdessen nimmst du die Pfändung deines Autos mit einem 52 fach höheren Wert hin.

Pardon. Die Geschichte ist unglaubwürdig.

CurryW0rst 
Fragesteller
 28.09.2017, 20:00

Wo nehme ich das ganze denn hin? Ich verweise nur auf meine Situation dass ich die 300€ nicht in einem Monat stemmen kann sondern auf 2 Raten.

Ich hörte von einem Verwandten allerdings dass er im Streit mit jenen GV ist und er eine sehr schwierige Person sei.

Deswegen wollte ich mich vorher halt erkundigen wie die Rechtsprechung dbzgl. aussieht, ob man eine Pfändung verhindern kann wenn man glaubhaft versichern kann die Schuld innerhalb Zeitraum X begleichen zu können.

Warum sollte ich mir so eine Geschichte ausdenken? Es ist Wirklich so dass ich der Stadt 300 Euro schuldig bin und der GV ein Pfandsiegel auf mein PKW geklebt hat welcher realistisch betrachtet einen Zeitwert um die 5.000 Euro hat. 

Aber Danke für deine Antwort

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