Ich hab eine Lohnpfändung (Kindesunterhaltsrückstände). Kann man nach Jahren auch mit einmal den Steuerausgleich mal so pfänden?
Ich habe eine Lohnpfändung Kindesunterhaltrückstand 4 Kinder Weihnachtsgeld weg na schön mir bleiben 830€ nur noch laut Gerichtsbeschluss habe jede Menge Schulden noch was ich nach Einspruch bei Gericht sowie beim Jugendamt Belegen musste u auch hatte Antwort kann man nicht Berücksichtigen
Ich bin jetzt 57 Jahre habe bis heute keine Wohnung bzw. ein Zimmer bin nur bei meiner Mutter gemeldet kann mir bis heute nichts eigenes leisten geh nur noch arbeiten um Schulden abzuzahlen
nun bekomme Ich eine Steuerrückzahlung wo von ich mir wenn es klappen würde ein Möbliertes Zimmer eventuell leisten könnte aber das Jugendamt war schneller hat auch das sich geholt so das es nun heißt keine Wohnung so das Ich bald auf der Straße sitze bei Urlaub Krankheit und so denn meine Mutter ist schwer Krebskrank u wenn sie nicht mehr ist sitze ich dann auf alle fälle auf der Straße kenn mir ja keine Wohnung nix leisten Gericht und Jugendamt nur das können wir nicht Berücksichtigen was soll ich noch tun oder bleibt mir nur noch wenn ich in Rente gehe die Brücke bzw. die Straße übrig
1 Antwort
" kann man nach Jahren auch mit einmal den Steuerausgleich pfänden ? "
Du siehst, man kann ! :-)
Ob du als Rentner obdachlos unter der Brücke oder auf der Straße leben musst ? Selbstmitleid ist hier fehl am Platz ! Hast du dir seinerzeit Gedanken über das finanzielle Überleben deiner Kinder und Gläubiger gemacht ?
Dir bleibt doch auf alle Fälle ein Selbstbehalt in Höhe der Grundsicherung, damit müssen tausende von Menschen in unserem Lande auskommen ohne auf der Straße leben zu müssen. Bei vielen ist es noch nicht einmal (wie offensichtlich bei dir) Selbstverschulden.
Also mein Mitleid hält sich nach Darlegung des Sachverhalts in Grenzen.
Vielleicht hat ein anderes Mitglied einen positiven Ausweg aus deiner Situation parat.