Verschwindet Pfändung automatisch bei der Bank, wenn Forderung bezahlt ist?

3 Antworten

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Also zunächst einmal kennt die ZPO den Begriff der "ruhendgesllten" Pfändung nicht. Es handelt sich um nichts anderes als eine Pfändung bei der der Zwangsvollstreckungsgläubiger auf die Einziehung des gepfändeten Betrags verzichtet. Die Pfändung selber besteht noch und muß aufgehoben werden. Da es kein Pfändungszentralregister gibt, kann das nur vom Gläubiger selber veranlaßt werden. "Automatisch" passiert da ichts.

Das P-Konto kann von der Bank erst freigeschaltet werden wenn der Pfändbare Betrag überwiesen wird. So kann das Konto wieder freigeschaltet werden. Nach diesem Vorgang werden der überwiesene Betrag zurück auf ihr Konto überwiesen. Das dauert paar Tage. Nehmen wir mal an es werden 300€ überwiesen. Dann bekommen sie ihre 300€ 2 Tage nach der Überweisung wieder auf ihr Konto. Also ist die Überweisung kein Dauerzustand.

Fear 24

Liegt ein vollstreckbarer Titel - z.B. auch ein vollstreckbares, notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis - vor, könnte der Gläubiger über eine Vorpfändung blitzschnell handeln. Die Vollpfändung müßte allerdings innerhalb eines Monats wirksam nachfolgen.

Sorry, Irrläufer.

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