Kann ich nach ruhend Stellung der Pfändung über mein komplettes Guthaben verfügen? (Postbank)?
Kann ich nach ruhend Stellung der Pfändung über mein komplettes Guthaben verfügen? (Postbank)?
4 Antworten
Die "Ruhendstellung" ist weder Fisch noch Fleisch, oder mit anderen Worten gesagt: Da die Pfändung vom Gläubiger nicht zurück genommen wird, besteht sie weiterhin, aber der Einzug unterbleibt.
Angesichts dieser Unsicherheit lassen sich Banken darauf an sich nicht ein. Hat die Postbank die Ruhendstellung denn wirklich bestätigt?
Wenn man hier Fragen stellt, sollte man auch die Antworten lesen (und verstehen).
So habe ich geschrieben:
"Das Schreiben wird in etwa lauten "die Pfändung wird dahingehend ausgesetzt, dass keine pfändbaren Beträge einbehalten werden müssen ... sie lebt aber wieder auf, wenn weitere Pfändungen eingehen ... oder diese Einschränkung aufgehoben wird ..."
Du kannst also verfügen."
Natürlich mögen die Banken sowas nicht (kostet Personal), aber sie haben keine Wahl. Eine Bestätigung der Aussetzung der Pfändung erfolgt nicht.
Hoffentlich nicht. Die Bank wäre schön blöd. Mehrarbeit (zu der sie rechtlich nicht verpflichtet ist) und die zudem das System "P-Konto" aushebelt und die Bank in Haftungsschwierigkeiten bringt. So würde nämlich der jeweilige Pfändungsfreibetrag augehebelt und dem Pfändungsschuldner trotz (erster) Pfändung mehr zufließen, als ihm nach dem Gesetz zusteht.
Ergänzend zu Privatier: Ich habe mit der Postbank in Zusammenhang mit Pfändungsversuchen schlechte Erfahrungen gemacht. Ich hatte damals ( es ist schon einige Zeit her) den Eindruck, dass die Postbank solche Kunden einfach loswerden will. Das hat sie in dem Fall auch geschafft.
Eventuell solltest Du Dir überlegen, die Bank zu wechseln, falls es mit der Freigabe Probleme gibt. Und zwar rechtzeitig vor dem nächsten Geldeingang.
Und dann ggf. das neue Konto bei der neuen Bank gleich als P-Konto anlegen.
"Solche Kunden" kann man nicht sagen. Das wäre über den Kamm geschert.
Es ist ein Unterschied, ob auf einem sonst unauffälligen Konto einmalig eine Pfändung eingeht, die dann wie auch immer erledigt wird und das Konto dann wieder unauffällig bleibt.
Wenn ich aber ein Konto ohnehin schon im immer wiederkehrenden Minus habe und dann auch noch zwei oder drei Pfändungen eingehen - dann ist zu verstehen, dass so ein Kunde rausgeworfen wird.
Der allg. Rat die Bank zu wechseln halte ich nicht für gut. Das bringt nur Kosten und Umstände.
Der Hinweis auf das P-Konto ist so gesehen nicht schlecht. Aber - die neue Bank wird sich natürlich sofort fragen, warum er das braucht (ist er ein "fauler Kunde"?).
Ein P-Konto sollte man nur einrichten, wenn man ohnehin pleite mit allen Folgen (Vermögensverzeichnis etc.) ist.
Es ist meine Erfahrung, dass sowohl die Postbank als auch andere mit dem Rauswurf sehr gezielt umgehen und lange zuwarten.
Inpact, das ist ja zumindest interessant, dass Du auch in zusammenhängenden Sätzen und im Sinne der Fragesteller antworten kannst.
Inhaltlich bleib ich aber bei meinem Beitrag.
Meine Erfahrungen mit der Postbank waren eben so.
Mein eigenes Konto hab ich übrigens sogar bei der Postbank, (nur mal nebenbei, aber ich habe auch keine Pfändungen).
Ein paar Dinge hast Du wohl auch falsch gelesen. Z.B. evtl. und ggf. kamen dabei vor.
Wie sich die Postbank verhält, muß der Fragesteller beobachten.
Aber ich vermute nichts Gutes, und ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Bankwechsel viele Probleme lösen kann.
Natürlich habe ich Deine ggfs. nicht überlesen - sie tun auch nichts zur Sache.
Der Fragesteller muss auch die Bank nicht beobachten - wenn er uns alles erzählt hat, tut sich garnichts.
Woher ich das weiss?
Im Gegensatz zu Deiner einzigen Erfahrung mit einem Konto bei einer Bank habe ich genau in dieser Sache solche mit zehntausenden Konten und unzähligen Banken.
Nein - ich bin kein Banker.
@Birgi: Auch wenn die Postbank schon lange privatisiert ist, bleibt das noch der alte Beamtenverein. Eins von etlichen Konten habe ich da und würde es aufgrund meiner Erfahrung allenfalls als Zweitkonto empfehlen.
Dazu müsste man den Inhalt des Schreibens des Gläubigers kennen.
„Der Gläubiger verpflichtet sich falls der Schuldner die Raten pünktlich zahlt keine Verstreckungen einzuleiten angebrachte Verstreckungen bleiben jedoch bestehen und ruhen solange die Vereinbarung eingehalten werden“
Zitat aus dem Schreiben
Lg
also momentan ist die Pfändung aktiv aber ich habe am Freitag dieser Vereinbarung unterschrieben zurückgeschickt, inklusive erster Rate
Jetzt ist die Frage wenn die Pfändung ruhend gestellt wird, ob ich dann über das komplette Guthaben verfügen kann oder nicht
Das Schreiben wird in etwa lauten "die Pfändung wird dahingehend ausgesetzt, dass keine pfändbaren Beträge einbehalten werden müssen ... sie lebt aber wieder auf, wenn weitere Pfändungen eingehen ... oder diese Einschränkung aufgehoben wird ..."
Du kannst also verfügen.
Muss der Gläubiger bei einer Ratenzahlungsvereinbarung die Pfändung nicht komplett rausnehmen ?