Lohnpfändung, wegen Unterhaltszahlung(Steuererklärung)?

3 Antworten

Pfändungen sind kein steuerlicher Vorgang.

Wenn Du Deinen Kinderfreibetrag nicht auf die Mutter Deines Kindes übertragen hast, kassierst Du ja schon die ganze Zeit den Vorteil über Deine Steuererklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Pfändung hat doch nichts mit der Einkommensteuer (die meinst Du wohl) zu tun.

wenn du gleich gezahlt hättest könnest du das auch nicht angeben in der Steuererklärung